NEUSCHREIB

Das Komma ist in manchen Fällen wieder Pflicht: wenn eine Infinitivgruppe mit um, ohne, statt, anstatt, außer, als beginnt oder durch ein Wort angekündigt oder wiederholt wird. Ein bloßer Infinitiv (der keine Gruppe ist) darf jedoch ohne Komma bleiben – sofern kein Missverständnis droht. Also: In „Es ist zu spät, um damit aufzuhören“ ist das Komma – wie vor 1998 – Pflicht (Infinitivgruppe mit um ); „Wir denken nicht daran(,) aufzuhören“ darf ohne – von 1998 bis 2006 verbindliches! – Komma stehen (Infinitiv zwar angekündigt, aber keine Gruppe; nicht missverständlich). Sonst ist die Zeichensetzung so liberal wie seit 1998. Der beliebte Genitivapostroph („Inge’s Stübchen“ etc.) bleibt als „gelegentliche[r] Gebrauch … zur Verdeutlichung der Grundform eines Personennamens“ legal. MF