Zündelanwältin soll fliegen

FRANKFURT/MAIN taz ■ Die 6. Große Strafkammer am Landgericht in Mannheim will die Anwältin Sylvia Stolz aus dem Verfahren gegen den Holocaustleugner Ernst Zündel ausschließen. Stolz gehe es um „politische Agitation und Prozessverschleppung“, so Richter Meinerzhagen, der von einem „beispiellosen Fall von Ungebühr“ sprach. Der Kammervorsitzende war zuvor von Stolz provoziert und lächerlich gemacht worden. Schon das erste Verfahren gegen Zündel war Ende November 2006 abgebrochen worden, weil die Kammer Stolz ihr damaliges Pflichtmandat entzogen hatte – nach Verbalausfällen gegen Juden und die „Besatzerjustiz“. Im neu aufgerollten Prozess agiert Stolz nun als Wahlverteidigerin des Angeklagten, der bislang nur Angaben zur Person gemacht hat. Zündel, 66, wird vorgeworfen, den millionenfachen Mord an Juden in Wort und Schrift wieder und wieder geleugnet zu haben. Der Rechtsextremist lebte zuletzt in Kanada und den USA. KPK