AUSBILDUNGSPLATZSUCHE
: Meldung bringt Vorteil bei der Rente

BERLIN | Schulabgänger, die auf Ausbildungsplatzsuche sind, sollten dies der Arbeitsagentur melden. Dies könne Vorteile bei der späteren Rente bringen, so die Deutsche Rentenversicherung am Montag. Die Zeit der Ausbildungsplatzsuche könne als Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt werden. Später könnten damit Rentenansprüche begründet werden. Die Schulabgänger müssen mindestens 17 Jahre alt sein und die Suche muss sich mindestens über einen Kalendermonat erstrecken. (afp)