STEUERFALL HOENESS
: Anklage dementiert Berichte zum Strafmaß

MÜNCHEN | Die Staatsanwaltschaft München II hat im Steuerfall Uli Hoeneß Medienberichte zurückgewiesen, wonach sie eine zweijährige Bewährungsstrafe für Bayern Münchens Vereinschef beantragen werde. Es sei „falsch“, dass sie sich für den Fall der Eröffnung eines Hauptverfahrens „bereits auf ein konkretes Strafmaß festgelegt hat“, teilte die Behörde gestern mit. Laut Spiegel soll Hoeneß auf ein „mildes Urteil“ hoffen können. Die Staatsanwaltschaft „scheint eine Verurteilung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung beantragen zu wollen“, hatte das Magazin zuletzt geschrieben. (dpa)