Gewalttätiger Polizist bleibt vorerst weiter im Dienst

URTEIL Der Beamte brach der 23-jährigen Teresa Z. das Nasenbein – er wurde schon einmal auffällig

MÜNCHEN taz | Es war ein mildes Urteil: Zehn Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung und 3.000 Euro Strafe bekam der Polizist, der im Januar der 23-jährige Teresa Z. das Gesicht zertrümmert hatte. Am Dienstag hatte er sich am Münchner Amtsgericht wegen des Vorwurfs der vorsätzlicher Körperverletzung im Amt verantworten müssen – und war schuldig gesprochen worden.

Am Mittwoch legte die Polizei freiwillig nach. Anders als der prügelnde Polizist vor Gericht, entschuldigte sich Münchens Polizeipräsident Hubert Andrä schriftlich bei der jungen Frau. Dies sagte Teresa Z.s Anwalt Franz J. Erlmeier der taz. Auch eine Entschädigung bot die Polizei der Tierarzthelferin an. Ihr war vom Gericht kein Schadenersatz zugesprochen worden.

Rechtsanwalt Erlmeier wertet dies als Zeichen dafür, dass es in dem Fall zu keiner Berufungsverhandlung kommen wird, obwohl das theoretisch möglich wäre – und dass die Münchner Polizei offenbar sehr darauf bedacht ist, den Eindruck einer prügelnden Truppe zu vermeiden.

Der 33-jährige Polizist hatte Teresa Z. im Januar auf der Polizeiwache München-Au mit einem Fausthieb das Nasenbein und einen Augenhöhlenboden gebrochen. Der Richter ging allerdings von einer Provokation der jungen Frau aus, die den Beamten bespuckt hatte, als sie auf der Pritsche in der Zelle fixiert war und festgehalten wurde.

Brisant ist der Fall auch deshalb, weil der Zwischenfall im Januar nicht das erste Mal war, dass der Beamte überreagierte. Bereits 2010 wurde wegen des Verdachts auf Körperverletzung im Amt gegen ihn ermittelt. Ebenso wie Teresa Z. hatte auch damals eine junge Frau die Polizei zur Hilfe gerufen, in der Hoffnung diese möge in einem Streit schlichten. Weil die Beamten ihr aber nicht zuhörten, wurde sie wütend. Daraufhin drückte sie der Polizist gegen ein parkendes Auto und schlug ihr – so die Aussage der damals schwangeren Frau – den Kopf fest gegen das Dach. Weil Zeugen damals keine Angaben machten, wurde das Verfahren eingestellt.

Ob der milden Strafe, die der Beamte nun im Fall Teresa Z. bekam, wird er nicht automatisch vom Dienst entfernt. Das wäre erst bei einer Mindeststrafe von 12 Monaten der Fall. Jedoch steht ihm ein innerpolizeiliches Disziplinarverfahren bevor. Für Anwalt Erlmeier steht fest: „Dieser Mann ist charakterlich nicht für den Polizeidienst geeignet.“

Mit dem Ausgang des Verfahrens ist Teresas Z.s Anwalt dennoch zufrieden. „Die Polizei hat reagiert, zwar widerwillig, aber immerhin“, sagte er der taz. „Die Konsequenzen sind sichtbar geworden.“ MARLENE HALSER

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