KOMMENTAR: UTA GENSICHEN ÜBER DAS NICHTRAUCHERSCHUTZGESETZ
: Nur die Ausnahmen sind unfair

In Hamburger Eckkneipen haben Würstchen essende Raucher das Nachsehen

Zu Recht kommt die Universität Kiel in ihrem Gutachten zu dem Schluss, dass das Hamburger Nichtraucherschutzgesetz unverhältnismäßig ausgeführt wird. Die Betreiber kleiner Eckkneipen dürfen weiterhin Aschenbecher aufstellen – außer sie servieren Speisen. Diese Regelung ist unfair, dem Gutachten zufolge sogar verfassungswidrig.

Die Dehoga, Auftraggeberin dieser Expertise, mag bei solchen wissenschaftlich untermauerten Worten begeistert in die Hände klatschen. Dabei hat der Gastronomenverband diese Ungleichbehandlung der Wirte doch selbst verursacht. Die Dehoga war es schließlich, die einst die Wirtschaftskompetenz der CDU infrage gestellt hatte, weil diese das allgemeine Rauchverbot begrüßte. Und sie war es auch, die die leidige Diskussion um aussterbende Eckkneipen erst ins Rollen brachte.

Die Politik gab nach und schenkte der Gastronomie eine Regelung, die verwirrender nicht sein könnte. In Kneipen mit Brezeln darf etwa weiterhin gepafft werden. Wo Würstchen gereicht werden, ist das Rauchen hingegen strikt verboten. Würstchen essende Raucher haben in Hamburg also das Nachsehen.

Viel unkomplizierter wäre es gewesen, mit der Einführung des Passivraucherschutzgesetzes 2008 ein konsequentes Rauchverbot einzuführen – ohne Ausnahmen. Nur das wäre für alle Wirte gleich fair.