Frauen sollen ein bisschen gleicher werden

SENAT Neues Gleichstellungsgesetz soll mehr Frauen in die Vorstände von Landesunternehmen bringen

„Das Gesetz ist im Bundesvergleich vorbildlich“

EVRIM BABA, LINKSPARTEI

Nach langer Diskussion ist das novellierte Gleichstellungsgesetz jetzt auf dem Weg: Der Senat hat am Dienstag einem Entwurf zugestimmt, der nun ins Abgeordnetenhaus geht. Die Neufassung des aus den 90ern stammenden Gesetzes zielt darauf, mehr Frauen in Führungsjobs bei landeseigenen Unternehmen zu bringen. Bislang ist in Vorständen und Geschäftsführungen der Landesunternehmen nur jede zehnte Stelle mit einer Frau besetzt.

Zentraler Unterschied zwischen der neuen und der ursprünglichen Fassung ist, dass nun ausdrücklich festgeschrieben wurde, auch geplante Besetzungen solcher Spitzenjobs öffentlich bekannt zu machen. In diesen Stellenanzeigen soll zudem stehen, dass bei gleichwertiger Qualifikation Frauen bevorzugt eingestellt würden. Die Verwaltung von Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linkspartei) hatte es in der Vergangenheit abgelehnt, mit solchen öffentlichen Bekanntmachungen zu arbeiten. Ihre Auffassung: Die Frauenfördervorschriften würden für die Vorstandsposten nicht gelten.

Das hatte vor allem für Kritik gesorgt, als die landeseigene BVG 2008 ein Vorstandsmitglied suchte und die Stelle ohne öffentliche Bekanntmachung an einen Mann ging. Lautstark protestierte insbesondere die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen. Ihre Landeschefin Eva Högl sprach von einer „rechtswidrigen Besetzung“.

Widerspruch bekam Wolf auch aus seiner eigenen Fraktion: „Politisch finde ich das einen Skandal“, urteilte die Linkspartei-Frauenpolitikerin Evrim Baba vor einem Jahr. Mit dem nun vom Senat beschlossenen Entwurf hingegen ist sie zufrieden: Die Neufassung sei „ein wichtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit zwischen Männern und Frauen“, so Baba, „das Berliner Gleichstellungsgesetz ist im Bundesvergleich vorbildlich“.

Auch darin aber wird es laut Wolf zwei Einschränkungen geben: Die jeweilige Frauenvertretungen sollen zwar das Recht haben, ein Auswahlverfahren zu überprüfen. In die Entscheidung selbst aber sollen sie nicht eingreifen dürfen. Wolf lehnte es auch ab, so lange zu inserieren, bis sich genug Frauen bewerben: „Es wird nicht so lange ausgeschrieben, bis das passende Ergebnis zustande kommt.“

Ein weiterer Aspekt des erneuerten Gesetzes betrifft auch Privatunternehmen: Es soll zukünftig bei der Vergabe von Aufträgen durch das Land von größerer Bedeutung sein, welche Rolle Frauenförderung in den Unternehmen spielt. Bislang gilt das erst ab Aufträgen im Wert von 50.000 Euro, künftig soll diese Grenze bei 25.000 Euro liegen. Kleinbetriebe bis zehn Beschäftigte sind davon laut Wolf nicht betroffen. STEFAN ALBERTI