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Polizisten filmen undercover

DATENSCHUTZ II Nicht zulässig: Meldeämter verlangen Mietverträge, Schulen überwachen Schüler per Video

In vielen Beispielfällen schildert der Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Dix in seinem Jahresbericht, wie Behörden und Unternehmen den Datenschutz umgehen. So kritisiert Dix etwa, dass die Polizei im vergangenen Jahr verdeckte Aufnahmen einer Demonstration gemacht habe. Dabei trugen die Beamten die Kamera zwar offen – aber sie waren in Zivil gekleidet. „Staatliches Handeln bei der Grundrechtsausübung hat grundsätzlich transparent zu erfolgen“, heißt es in dem Bericht. Das Versammlungsgesetz lasse nur eine offene, also erkennbare Überwachung zu. Polizeipräsident Dieter Glietsch beharrt darauf, dass das Undercoverfilmen zulässig sei: Die Erlaubnis dazu leitet er aus dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz ab. Dix hingegen fordert, dass die Polizei das verdeckte Filmen entweder einstellt oder es durch ein Gesetz legitimieren lässt.

Dix kritisierte auch die Meldeämter, die von Bürgern die Vorlage ihrer Mietverträge bei An- oder Ummeldung fordern. Die rechtliche Grundlage dafür sei ausdrücklich abgeschafft worden. Die Forderung sei auch „kein geeignetes Mittel“ zur Aufdeckung von Betrug – schließlich könnten die Verträge fingiert oder gefälscht sein. Nur bei einem konkreten Verdacht dürften Ämter den Vertrag verlangen, keinesfalls aber routinemäßig.

Vehement widersprach Dix den Forderungen mancher Lehrer und Eltern nach Videoüberwachung von Schulen. Dabei handele es sich um eine „Bankrotterklärung der Pädagogik“, mit der keine Probleme gelöst werden könnten. Nur in einzelnen Ausnahmefällen könne er sich eine punktuelle Videoüberwachung vorstellen, etwa wenn an einem Fahrradständer immer wieder Fahrräder geklaut würden. Die präventive Überwachung des Schulhofs oder gar von Klassenräumen sei dagegen unzulässig. Derzeit sei nicht bekannt, ob und wie viele Schulen bereits auf Videoüberwachung setzen. Der Senat wurde aufgefordert, dies offenzulegen.

Im vergangenen Jahr verzeichnete Dix einen Rekordeingang von 1.577 Eingaben aus der Bevölkerung, 119 mehr als im Jahr zuvor. 328 der Beschwerden betrafen Behörden, 583 Privatpersonen oder Firmen. Bei den übrigen Eingaben handelte es sich um allgemeine Anfragen. In 19 Fällen verhängte Dix Bußgelder, die Gesamthöhe betrug 1,2 Millionen Euro. Den größten Teil musste die Deutsche Bahn bezahlen, die jahrelang Mitarbeiter ausgespäht hatte. SEBASTIAN HEISER

www.datenschutz-berlin.de

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