NEUE REGELUNGEN FÜR DAS ABITUR NACH 12 UND NACH 13 JAHREN
: Senat vereinheitlicht Berechnung der Abiturnoten

An Gymnasien fließen künftig genauso viele Noten für Kurse in die Abinote ein wie an Sekundarschulen, wie Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) am Mittwoch bekannt gab. Dennoch müssen Gymnasiasten in den beiden Jahren vor dem Abitur mehr Kurse belegen als die Sekundarschüler – denn sie müssen das gleiche Pensum in 12 statt in 13 Jahren bewältigen.

Nach der neuen Verordnung belegen Gymnasiasten neben den acht Leistungskursen 32 Grundkurse, Sekundarschüler und Schüler an beruflichen Gymnasien mindestens 25. In die Abiturnote gehen aber nur Bewertungen für 24 Grundkurse ein. 8 der 32 Grundkurse eines Gymnasiasten gehen also nicht in die Abinote ein. Ihre Benotung ist – sofern sie nicht die Versetzung gefährdet – zweitrangig. Oder er nutzt die zusätzliche Kursverpflichtung als Chance, in der Abiturwertung eine mäßige Kursnote durch eine bessere in einem Zusatzkurs zu ersetzen.

Grundlage der Verordnung ist die Schulreform: Berlins Schulsystem wird im nächsten Schuljahr zweigliedrig. An die Stelle von Haupt-, Real- und Gesamtschule tritt die Sekundarschule, das Gymnasium bleibt. Beide Schulen führen zum Abi. (dpa)