Bayern: Abi-Note ausschlaggebend

MÜNCHEN taz ■ In Bayern zählt auch weiterhin nur die Abiturnote: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat ein erstinstanzliches Urteil vom Jahreswechsel aufgehoben, das den Abi-Durchschnitt als alleiniges Kriterium bei zulassungsbeschränkten Studienfächern als unzulänglich beurteilt hatte (die taz berichtete). Der VGH stellte jetzt fest, dass der Gesetzgeber keine anderen Beurteilungskriterien festgelegt hätte und schloss auch eine „Landeskinderbegünstigung“ aus. Bayerische Studienanwärter müssten hinnehmen, dass es bei der Studienbewerbung Konkurrenten aus anderen Bundesländern gäbe, von denen die Schule vergleichsweise weniger gefordert hat. Geklagt hatten acht bayerische Abiturienten, die in München Medizin studieren wollten, aber wegen ihres ungenügenden Abi-Durchschnitts aussortiert worden waren. MH