Bleiberecht im zweiten Anlauf

ERFOLG Härtefallkommission gewährt 27-jährigem Türken das zunächst verweigerte Aufenthaltsrecht

Ümit Biyikli ist erleichtert. Die Härtefallkommission der Bürgerschaft hat sich auf einer zweiten Befassung nun doch einstimmig für ein Aufenthaltsrecht des 27-jährigen Türken ausgesprochen. „Ich danke allen, die sich für mich eingesetzt haben“, sagte Biyikli. „Ich werde sofort bei der Ausländerbehörde eine Arbeitsgenehmigung beantragen“ , sagt er der taz. „Wenn es klappt, kann ich noch im September meine Lehrstelle antreten.“

Vorangegangen war ein steiniger Weg durch die Paragraphen und Vorschriften des Ausländerrechts. Ümits Vater, der bereits in Deutschland lebte, hatte den 17-Jährigen vor knapp elf Jahren mit einem EU-Touristen-Visum nach Hamburg geholt. Das ist nur für relativ kurze Aufenthalte gedacht, nicht zum dauerhaften Bleiben. Um ordentliche Papiere würde er sich später kümmern, dachte sich der Vater. Seit er mit dem falschen Visum lebte, war Ümit daher nur geduldet. Er besuchte die Realschule und die Handelsschule. 2008 sollte er das erste Mal ausreisen, aber Ümit blieb, ohne Papiere. Weil er den Klageweg beschritten hatte, wurde er zwar seit 2010 geduldet. Aber trotz zweier Ausbildungsplätze als Einzelhandelskaufmann und Koch bekam er keine Arbeitserlaubnis, weil ihm eine Aufenthaltsgenehmigung fehlte.

Mit 17 Dokumenten belegte Ümit Biyikli, dass er nie Geld vom Staat genommen hat, dass die Betreuer seines fünf Jahre alten Bruders, um den er sich kümmert, fürchten, Ümits Ausreise könnte die Familie zerstören, und dass er besser Deutsch spricht als seine Eltern. Doch die Politiker in der Härtefallkommission blieben zunächst hart. In der Kommission entscheiden Abgeordnete aller Fraktionen geheim über Einzelschicksale. Beschlüsse müssen einstimmig fallen. Das geschah nun in der vergangenen Woche – zu Gunsten von Ümit Biyikli.  KVA/KLU