IN ALLER KÜRZE

Inga Nitz darf Horn regieren

Als nicht zu beanstanden erkannt hat das Verwaltungsgericht die Wahl von Inga Nitz (SPD) zur Ortsamtsleiterin von Horn. Einen Eilantrag, mit dem ein unterlegener Bewerber ihren Dienstantritt zum 1. September stoppen wollte, wies die sechste Kammer des Gerichts zurück: Die Entscheidung über die Besetzung des Postens sei nicht durch eine Konkurrentenklage anfechtbar, weil sie ja gerade dem Handeln der Verwaltung „entzogen und einem politisch zusammengesetzten, demokratisch legitimierten Wahlgremium übertragen“ sei, so der Beschluss. Seit 2012 werden hauptamtliche Ortsamtsleiter nicht aufgrund eines Ausschreibungsverfahrens, sondern nach einer Wahl durch den Beirat ernannt. (taz)