Migrantin klagt Lohn ein

PROZESS Indonesische Hausangestellte erreicht im Verfahren gegen Windkraftunternehmer Vergleich

Der Prozess zwischen der Hausangestellten Tia H. und ihrem ehemaligen Chef, dem Hamburger Windkraftunternehmer Till H., ist mit einem außergerichtlichen Vergleich beendet worden. Wie jetzt bekannt wurde, einigten sich beide Parteien bereits vergangene Woche auf eine fünfstellige Lohnnachzahlung für die aus Indonesien stammende Frau. Über die genaue Summe wurde allerdings Stillschweigen vereinbart.

Die heute 33-Jährige hatte ihren einstigen Arbeitgeber auf rund 100.000 Euro vorenthaltenem Lohn verklagt. Ihr Vorwurf: Sie habe zwischen 2007 und 2012 bis zu 80 Stunden im Haushalt ihres Chefs arbeiten müssen, sei aber mit einem Taschengeld abgespeist worden.

Der Beklagte hatte diesen zeitlichen Umfang stets vehement bestritten und letztlich konnte Tina H. den Arbeitsumfang auch nicht nachweisen. Er verwies zudem darauf, dass er seiner Angestellten freie Logis gewährt und neben ihrem Lohn auch noch ihr Studium, einen Sprachkurs und eine teure Zahnsanierung bezahlt habe.

Die Indonesierin war bei ihrer Klage vor dem Hamburger Arbeitsgericht vom Berliner Menschenrechtsinstitut und dem Hamburger Verein Verikom unterstützt worden. Dort wertet man den Vergleich als Erfolg, auch wenn die vereinbarte Summe nicht einmal die Hälfte der Forderungen der Klägerin ausmacht.

„Ohne das Verfahren wäre sie ganz leer ausgegangen“, sagte eine Unterstützerin. Der Vergleich sei eine Ermutigung für alle ArbeitsmigrantInnen, zu wenig oder gar nicht gezahlte Löhne einzuklagen. Auch ArbeitsmigrantInnen hätten – unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus – „dieselben Rechte auf Lohn wie jeder andere Arbeitnehmer“.  MAC