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Klage gegen Hafentunnel zurückgewiesen

Das Bremer Verwaltungsgericht hat die Klagen von drei Anwohnern gegen den Bau des Hafentunnels an der Cherbourger Straße in Bremerhaven abgewiesen. Die Fachplanungsbehörde habe die möglichen Alternativen für den Hafentunnel, unter anderem eine Umgehungsstraße über die niedersächsische Stadt Langen, hinreichend abgewogen. „Ich begrüße dieses Urteil des Verwaltungsgerichts sehr, da es uns inhaltlich und in unserer Rechtsauffassung in allen Punkten bestätigt“, freute sich Oberbürgermeister Melf Grantz. Die Baukosten für den Hafentunnel belaufen sich auf 171,3 Millionen Euro. Hiervon trägt der Bund 120 Millionen Euro.

Die Nachtruhe zu stören wird ein wenig teurer

Für Flugzeuge, die nach 22.30 Uhr auf dem Bremer Flughafen landen, werden ab September 2013 höhere Gebühren verlangt. So will der Senat die Lärmbelastung für die Anwohner vor allem in Huchting und Habenhausen reduzieren. Die Zuschläge liegen zwischen 100 und 2.000 Euro. Am teuersten sind dabei Flüge nach 24 Uhr. Weniger teuer sind die Nachtruhe störende Landungen für die drei Airlines, die ihre Maschinen in Bremen stationieren oder warten lassen: Lufthansa, Ryanair und Germania. Im statistischen Durchschnitt gab es im Jahr 2012 fünf Lärmstörungen pro Nacht. Ein generelles Nachtruhe-Gebot hatte die Bürgerschaft abgelehnt.  (taz)