Kohl will Bimbes von Bremen

Konflikt um ein Zementwerk aus den 90er Jahren landete jetzt vor dem Landgericht

6,4 Millionen Euro oder besser 18,5 Millionen will der Zement-Fabrikant Helmut Kohl von Bremen haben. Und zwar als Entschädigung für „Vorlauf-Kosten“ oder besser als Entschädigung für entgangenen Gewinn für ein Zementwerk, das Kohl in Bremen bauen wollte. Vom Häfensenator der frühen 90er Jahre, dem heutigen SPD-Bundestagsabgeordneten und Bremer Parteivorsitzenden Uwe Beckmeyer, hatte Kohl damals eine Zusage, durfte sogar schon mit dem Umbau des Kajen-Grundstückes in Gröpelingen beginnen. Dann kam irgendwann das „njet“.

Er sei getäuscht worden, Bremen hätte verbindliche Zusagen ohne triftigen Grund zurückgezogen, sagt der Zementfabrikant. Bis auf die notarielle Unterschrift es ei alles „in trockenen Tüchern“ gewesen. Landrichter Helmut Gass sieht das anders: Ein Vertragspartner könne noch vor dem Notar einen Rückzieher machen.

Was im Herbst 1995 zu dem Rückzieher des Senats geführt hat, ist die Frage. Der Protest der Gröpelinger Bevölkerung – sagt der Senat. Diese Begründung kam beim Gericht gut an: Es sei begrüßenswert, wenn die Politik auf Sorgen in der Bevölkerung reagiere. Das sei geradezu „das Liebenswerte an Bremen“.

Die Ängste der Bevölkerung vor Zementstaub bei der geplanten modernen Anlage seien völlig unbegründet gewesen, konterte Kohl. Der Senat habe nicht den Versuch gemacht, dies der Bevölkerung zu erklären. Denn der wahre Grund sei ein anderer: Das Konkurrenzunternehmen Alsen-Breitenburg auf dem Klöckner-Gelände hatte gute Kontakte in die Wirtschaftsbehörde, Stahlwerke-Chef Klaus Hilker höchstpersönlich saß für die CDU in der Wirtschaftsdeputation. Der hatte böse Briefe gegen die Konkurrenz zu „seinem“ Zementwerk geschrieben. Der Wirtschaftssenator (CDU) setzte sich schließlich gegen Beckmeyer (SPD) durch – zum Nutzen von Alsen. Dessen Zement soll 30 Mark teurer gewesen sein als die Tonne Kohl-Zement. Der knorrige Kohl will sich mit dem Richterspruch nicht zufrieden geben und die Hintergründe der damaligen Protektion vor Gericht nachtragen. kawe