Kritik an Hartz IV

Auch anderthalb Jahre nach Inkrafttreten der Arbeitsmarktreformen sind viele Datenschutzprobleme nicht behoben. Nach Ansicht der Berliner Datenschützer sind die Antragsvordrucke nicht datenschutzgerecht: Es würden viele Angaben verlangt, die für die Beurteilung, ob jemand Arbeitslosengeld II (ALG II) bekommen kann, nicht erforderlich sind. Die Bundesagentur für Arbeit hatte angekündigt, die Antragsvordrucke bis zum Frühjahr 2005 zu überarbeiten. Doch sei bisher noch nichts geschehen. Gravierende Datenschutzmängel weise auch die Leistungs- und Berechnungssoftware für das ALG II auf. Zwar gab es auch da Zusagen, die Fehler zu beheben. Doch nach wie vor ist es bundesweit 40.000 Mitarbeitern der Bundesagentur möglich, unkontrolliert auf die Daten aller ALG-II-Empfänger zuzugreifen. Zu den häufigsten Beschwerden zählten zudem der Diskretionsschutz in den Jobcentern sowie unzulässige Telefonbefragungen. FLEE