Definitionen
: Quasi-Embryonen für die Forschung

Ein kleines, aber hochkarätig besetztes Gremium bei der Bundesärztekammer will das grundsätzliche deutsche Nein zum Forschungsklonen kippen. Unberührt von dem Betrugsskandal um den koreanischen Klonforscher Hwang setzt sich die „Zentrale Kommission zur Wahrung ethischer Grundsätze in der Medizin und ihren Grenzgebieten bei der Bundesärztekammer“ (Zeko) dafür ein, dass auch in Deutschland menschliche Stammzellen aus geklonten Embryonen herstellbar sein müssen. Mit ihrer vor kurzem veröffentlichten „Stellungnahme zum Forschungsklonen mit dem Ziel therapeutischer Anwendungen“ will die Zeko das „binale Denken“ mit seinen Ja- oder Nein-Entscheidungen aufbrechen. Eine Mehrheit im Zeko tritt daher sowohl beim Embryonenschutz als auch bei der umstrittenen Eizellspende für Frauen für eine abgestuftes Modell ein. Frühe Embryonen sollen demnach unterschiedlich ethisch bewertet werden, je nach dem wie sie gewonnen wurden und ob ihre Entwicklungsfähigkeit eingeschränkt ist. Wenn zum Beispiel mittels Manipulation die Embryonen in ihrer Entwicklungsfähigkeit zu einem Menschen eingeschränkt sind, sollen Forscher damit arbeiten dürfen. Ein abgestufter Embryonenschutz scheint derzeit „in“ zu sein. Auch der Bioethiker Christof Tannert vom Berliner Max-Delbrück-Zentrum fordert ein Stufenkonzept. Er möchte alle Embryonen „außerhalb des Mutterleibes“ als „Quasi-Embryonen“ umdefinieren und so der Forschung zugänglich machen.

WOLFGANG LÖHR