Kein Spezialgottesdienst für schwule Paare

HOMO-EHE Die Nordkirche hat noch keine Gottesdienstordnung für die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare. Vorbilder gibt es in den ehemaligen Landeskirchen. Pommern schloss Trauungsfeier aus

In Hamburg und Schleswig-Holstein können die Pastoren nur dann gleichgeschlechtlichen Paaren den Segen spenden, wenn Kirchengemeinderat und Propst einverstanden sind

Die evangelische Nordkirche bereitet derzeit keine spezielle Gottesdienst-Ordnung für Segnungsgottesdienste gleichgeschlechtlicher Paare vor. Dies bestätigte Oberkirchenrätin Johanne Hannemann vom Dezernat Theologie und Publizistik im Kieler Landeskirchenamt. Es gebe hierzu keine Planungen in der noch jungen Nordkirche, die zu Pfingsten 2012 gegründet wurde. In der hannoverschen Landeskirche wird zurzeit an einer entsprechenden Gottesdienstordnung gearbeitet, wie Landesbischof Ralf Meister bestätigte.

Die Nordkirche ist ein Zusammenschluss der ehemaligen Landeskirchen von Nordelbien, Mecklenburg und Pommern. Oberkirchenrätin Hannemann verwies auf eine Regelung in der ehemaligen nordelbischen Kirche aus dem Jahr 2000. Danach können in Hamburg und Schleswig-Holstein die Pastoren nur dann gleichgeschlechtlichen Paaren den Segen spenden, wenn Kirchengemeinderat und Propst einverstanden sind. Diese Segenshandlung muss sich von einer kirchlichen Trauung unterscheiden. „Es gibt keine Liturgie nur für solche Gottesdienste“, sagte Hannemann.

Für den Bereich Mecklenburg gilt der Beschluss der ehemaligen Landessynode vom November 2001, wie Kirchensprecher Frank Zabel mitteilte. Demnach kann homosexuellen Menschen der Segen Gottes in seelsorgerlicher Begleitung zugesprochen werden.

Für Pommern ist ein Synoden-Antrag aus dem Oktober 2009 die Richtschnur. „Unverändert befürwortet die Landessynode die geistliche Begleitung gleichgeschlechtlich liebender Paare“, heißt es in dem Papier. Diese soll ausschließlich im Bereich der Seelsorge stattfinden. Eine öffentliche gottesdienstliche Feier sei damit ausgeschlossen.  (epd)