Richter billigen Bahnhof „Stuttgart 21“

Umweltschützer unterliegen mit Klage gegen den neuen unterirdischen Hauptbahnhof. Dass ein Alternativkonzept nur ein Drittel der 2,8 Milliarden kosten würde, interessiert die Richter nicht. Sie prüfen nur, ob ein „planerischer Missgriff“ vorliegt

VON CHRISTIAN RATH

Das Milliardenprojekt „Stuttgart 21“ rückt näher. Gestern wies der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim eine Klage gegen den geplanten unterirdischen Stuttgarter Hauptbahnhof ab. Revision wurde nicht zugelassen. Geklagt hatte der Umweltverband BUND.

„Hier wird für sehr viel Geld ein neuer Bahnhof gebaut, der sich bald schon als neues Nadelöhr herausstellen wird“, hatte BUND-Landesgeschäftsführer Michael Spielmann kritisiert. Gemeinsam mit dem alternativen Verkehrsclub Deutschland (VCD) hatten die Umweltschützer deshalb ein Alternativkonzept vorgelegt, das sie „K 21“ nannten. Es sieht eine Modernisierung des bisherigen oberirdischen Kopfbahnhofs vor und sollte mit Kosten in Höhe von rund 1 Milliarde Euro nur rund ein Drittel von „Stuttgart 21“ kosten.

Doch beim VGH konnten die Umweltschützer damit keinen Erfolg erzielen. Schon in der mündlichen Verhandlung vor einer Woche hatte der Vorsitzende Richter Günther Schnebelt klargestellt: „Wir sind nicht hier, um über einen optimalen Bahnhof zu diskutieren, wir prüfen nur, ob es bei der Planung grobe Abwägungsfehler gegeben hat.“ Und im gestern verkündeten Urteil heißt es nun, der vom Eisenbahnbundesamt abgesegnete Plan für den neuen Hauptbahnhof sei „kein planerischer Missgriff“. Die Alternative „K 21“ habe sich „nicht als vorzugswürdig aufgedrängt“.

Der geplante 8-gleisige Durchgangsbahnhof könne durchaus den prognostizierten Verkehr aufnehmen und habe auch Reserven. Die Richter stützten sich dabei auf die Aussagen dreier Sachverständiger, die das Projekt im Auftrag der Bahn begleitet hatten. „Wenn es um die Leistungsfähigkeit eines Bahnhofes geht, gehen wir erst mal davon aus, dass die Bahn weiß, was sie braucht“, sagte Richter Schnebelt. Außerdem gelinge „Stuttgart 21“ die Anbindung des Flughafens an den Hauptbahnhof besser.

Die Umweltschützer hatten argumentiert, nur „K 21“ erlaube auch die Anfahrt mit Dieselloks und einen Taktverkehr mit kurzen Umsteigezeiten. Doch zu beidem sei die Bahn gesetzlich nicht verpflichtet, so die Richter. Sie bestritten sogar, dass ein integrierter Taktfahrplan mit „K 21“ überhaupt möglich sei. Aufgrund von Engpässen in den Zu- und Abfahrtsstrecken käme es zu „teilweise unattraktiven Wartezeiten“.

Die Bahn hat damit für das Herzstück der neuen Ausbaustrecke nach Ulm den gerichtlichen Segen. Erforderlich sind jedoch weitere Planfeststellungsbeschlüsse, die im Laufe des Jahres erwartet werden. Auch hier könnte es zu Gerichtsverfahren kommen. Ein Baubeginn steht also nicht unmittelbar bevor.

Und obwohl schon mehrere hundert Millionen Euro in die Planung investiert wurden, hat sich die Bahn immer noch nicht endgültig für „Stuttgart 21“ entschieden. Eine abschließende Wirtschaftlichkeitsstudie wurde schon mehrfach verschoben. Bundeskanzlerin Angela Merkel, Ministerpräsident Günther Oettinger und Stuttgarts OB Wolfgang Schuster (alle CDU) stehen jedoch hinter dem Projekt.