Geldstrafe für Holocaust-Leugner

PROZESSE In Abwesenheit verurteilt das Regensburger Amtsgericht den Piusbruder-Bischof Richard Williamson wegen Volksverhetzung. Verteidiger: Er wusste nicht, dass das Interview im Internet erscheint

MÜNCHEN taz | Richard Williamson wäre gerne nach Regensburg gekommen, ließ der Bischof der reaktionär-katholischen Piusbruderschaft durch seinen Anwalt Matthias Loßmann ausrichten. Doch die Piusbrüder hätten es ihm verboten. So verurteilte das Regensburger Amtsgericht am Freitag Williamson in Abwesenheit zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro wegen Volksverhetzung. Die Staatsanwaltschaft hatte 12.000 Euro Strafe gefordert.

Williamson hatte im Priesterseminar der Piusbrüder im bayerischen Zaitkofen im November 2008 dem schwedischen TV-Sender SVT 1 ein Interview gegeben, in dem er den Holocaust leugnete. Gaskammern habe es nicht gegeben, behauptete Williamson. Nicht sechs Millionen Juden seien in deutschen Lagern gestorben, sondern „zwei- oder dreihunderttausend“. In Deutschland sind solche Aussagen strafbar. Williamson bekam vom Amtsgericht Regensburg im Herbst 2009 einen Strafbefehl von 12.000 Euro und legte dagegen Widerspruch ein.

Derzeit lebt Williamson unter Aufsicht der Piusbrüder in London. Dass er am Papstgeburtstag nicht in Regensburg auftrat, bewahrte die Kirche zumindest vor noch einem weiteren überflüssigen Skandal. Denn Williamson hat seine wirren Thesen keineswegs revidiert. Von London aus schickt er E-Mails an andere Piusbrüder, in denen er die Existenz von Gaskammern leugnet.

Die Piusbrüder können solche Ausfälle wenig gebrauchen. Die katholische Splittergruppe, die das zweite vatikanische Konzil ablehnt, kämpft in Rom um eine Anerkennung durch die Kirche. „Ich vertrete die Rechte eines Mandanten, dessen Ansichten ich für völlig unvertretbar halte“, sagte Williamsons Anwalt Matthias Loßmann vor Gericht. Williamson sei davon ausgegangen, dass das Interview nur in Schweden gezeigt werde, argumentierte Loßmann. In Schweden ist Holocaust-Leugnung nicht verboten. Williamson habe sich zusichern lassen, dass das Interview nicht – wie geschehen – im Internet erscheine, so sein Verteidiger. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat es eine solche Absprache nicht gegeben.

BERNHARD HÜBNER