BUNDESRECHNUNGSHOF: Berlin zu kulant mit Hartz-IV-Empfängern
BERLIN (epd) | Der Bundesrechnungshof hat nach einem Medienbericht die Berliner Wohnkostenregelung für Hartz-IV-Empfänger gerügt. Die im vergangenen Jahr geänderte Regelung zur Übernahme von Wohnkosten verstoße nach Ansicht der Rechnungsprüfer „teilweise gegen Bundesrecht“, berichtete die Berliner Zeitung. Dem Bund entstehe dadurch „jährlich ein Schaden in Millionenhöhe“. Das Bundessozialministerium solle darum prüfen, inwieweit es vom Land dafür Schadenersatz verlangen kann, heißt es in dem Bericht. Bei dem Streit gehe es vor allem um die Frage, wie lange das Land Berlin die Unterkunftskosten für Hartz-IV-Empfänger zahlen darf, wenn die Ausgaben für Miete und Heizung die festgelegten Richtwerte übersteigen. Das ist nach Bundesrecht für sechs Monate zulässig, die Berliner Regelung erlaubt dagegen im Einzelfall auch einen Zeitraum von zwölf Monaten.
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