Hamburg ist Spitze

VOLKSENTSCHEIDE Ländervergleich sieht große Unterschiede bei direkter Demokratie

BERLIN taz | Rund zwanzig Volks- und Bürgerentscheide gibt es im Schnitt pro Jahr. Jedes dritte erreicht die notwendige Wahlbeteiligung, um zu gelten. Im Volksentscheids-Ranking werden die Bundesländer danach benotet, wie stark Volksentscheide und Bürgerbegehren auf Landes- und Kommunalebene verankert sind. Verfasst wird es vom Lobbyverein „Mehr Demokratie“, der sich dafür starkmacht, einen Volksentscheid auf Bundesebene einzuführen.

Hamburg ist wie im vergangenen Bericht Spitzenreiter. Zu fast allen Themen auf Landes- und Kommunalebene können dort Volksbegehren und Bürgerentscheide angesetzt werden. Mit einem fakultativen Referendum können Bürger über bereits beschlossene bestimmte landespolitische Gesetze nochmals abstimmen. Die Hürden sind in Hamburg gering, wenn ein Volksentscheid gleichzeitig mit einer Wahl durchgesetzt wird. So stimmten genug Hamburger ab, als zeitgleich mit der jüngsten Bundestagswahl über den Rückkauf der Energienetze entschieden wurde, was kaum jemand erwartet hätte.

Bayern belegt Platz zwei. Mit 40 Prozent finden im Freistaat die meisten direktdemokratischen Verfahren statt. Bei Abstimmungen über einfache Gesetze auf Landesebene gibt es gar kein Quorum. Berlin rutschte von Platz zwei auf Platz sechs ab. Der Verband kritisiert, dass der Abstimmungstermin über einen Rückkauf der Energienetze vom ursprünglich zeitgleich mit der Bundestagswahl angesetzten Termin verschoben wurde, um die Wahlbeteiligung zu drücken – also genau gegenteilig zu Hamburg. Auch Mitbestimmung bei Bauentscheidungen auf kommunaler Ebene werde häufig umgangen mit dem Argument, Landes- und Kommunalrecht kämen sich in die Quere.

ANNA KUSSEROW