Links auf rechte Sites teils erlaubt

STUTTGART dpa ■ Internetseiten mit Verknüpfungen auf Seiten mit rechtsradikalen Inhalten sind nicht in jedem Fall strafbar. Das OLG Stuttgart sprach gestern einen 33-Jährigen frei, der auf seiner Webseite Hinweise zu gesperrten Internetseiten mit strafbaren Neonazi-Inhalten aus den USA veröffentlicht hatte. Es wies auf den Einzelfallcharakter des Urteils hin: Der Angeklagte habe aufklären wollen und sich von den strafbaren Inhalten erkennbar distanziert. Die Anklage hatte den Kommunikationsdesigner vorgeworfen, er habe Propagandamittel verbreitet und volksverhetzende Schriften zugänglich gemacht. Laut OLG ist das Betreiben einer Webseite, die rechte Propagandaseiten zugänglich macht, grundsätzlich strafbar. Dies sei nur anders zu beurteilen, wenn dies zu allgemein anerkannten Zwecken wie zur Aufklärung oder zur Berichterstattung geschehe.