Keine Tantiemen für Verlage

NEIN Die VG Wort darf das Geld nicht weiter so verteilen wie bisher, urteilt ein Gericht

Erfolg für einen Autor im Streit mit der VG Wort: Die Verwertungsgesellschaft darf Verlage, in denen seine Bücher erschienen sind, nach Ansicht des Oberlandesgerichts München nicht ohne Weiteres an seinen Tantiemen beteiligen.

Die Berechnung eines Verlegeranteils sei nur rechtens, wenn der Autor seine Rechte ausdrücklich abgetreten habe, sagte der Vorsitzende Richter am Donnerstag. Dies sei nicht der Fall. Ob das Urteil Auswirkungen auf die VG-Wort-Ausschüttung für 2012 hat, blieb zunächst unklar.

Das Gericht verurteilte die VG Wort dazu, genau offenzulegen, wer in welcher Höhe an den Tantiemen des Autors beteiligt wird. Die VG Wort verwaltet treuhänderisch Urheberrechte für über 400.000 Autoren und 10.000 Verlage, sie nimmt ähnlich wie die Gema Geld ein und verteilt es nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel an die Urheber.

Der Kläger, ein Autor wissenschaftlicher Bücher, will verhindern, dass Verleger und bestimmte Urheberorganisationen an der Ausschüttung für seine seit 2008 gemeldeten Werke beteiligt werden. Das Landgericht München hatte ihm bereits in erster Instanz recht gegeben. (Az.: 7 O 28640/11, 24. Mai 2012)

Die Einzelfallentscheidung von München hat Signalwirkung. Laut VG Wort betrifft das Urteil die Grundsatzfrage, ob sie weiter nach festen Quoten an die von ihr vertretenen Autoren und Verlage ausschütten kann. Das Urteil sollte bereits im Juli fallen, wurde aber mehrfach verschoben. Die VG Wort, die die Entscheidung ursprünglich abwarten wollte, hat die Tantiemen für 2012 inzwischen bereits nach dem bisherigen Schlüssel verteilt.

Das Gericht geht davon aus, dass der Rechtsstreit in eine weitere Runde geht und mindestens vom Bundesgerichtshof entschieden werden muss. Die Revision wurde zugelassen. (dpa)