URTEIL DES EUROPÄISCHEN GERICHTSHOFS
: Bezahlte Texte anzeigen

FREIBURG | Gesponserte Zeitungsartikel müssen weiter als „Anzeige“ gekennzeichnet werden. Das folgt aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Donnerstag.

Konkret ging es um einen Streit zwischen zwei Anzeigenblättern. Das Stuttgarter Wochenblatt beschwerte sich, dass das Konkurrenzblatt Good News gesponserte Texte nur mit dem Zusatz „sponsored by“ versah, aber nicht (wie vom baden-württembergischen Presserecht vorgesehen) als „Anzeige“ markierte. Unter anderem ging es um einen Artikel, den die Fluggesellschaft German Wings bezuschusst hatte. Auf Vorlage des Bundesgerichtshofs entschied der EuGH, das schwäbische Presserecht verstoße nicht gegen EU-Vorgaben. Die EU habe die Kennzeichnung von gesponserten Zeitungsartikeln bisher nämlich gar nicht geregelt. Vorgaben wie in Baden-Württemberg existieren auch in anderen Landespressegesetzen. Az.: C-391/12 (chr)