Klage gegen biometrischen Reisepass gescheitert

JUSTIZ Europäischer Gerichtshof lehnt Klage eines Anwalts gegen Fingerabdrücke im Ausweis ab

FREIBURG taz | Der biometrische Reisepass verstößt nicht gegen europäische Grundrechte. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. EU-Bürger müssen also weiterhin ihre Fingerabdrücke abnehmen lassen, wenn sie einen Reisepass haben wollen.

Seit 2007 enthalten Reisepässe zwei Fingerabdrücke, die im Chip gespeichert sind. Sie sollen sicherstellen, dass Person und Pass zusammengehören und nicht nur der Ausweis einer ähnlichen Person vorgelegt wird.

Gegen den biometrischen Reisepass klagte der Bochumer Rechtsanwalt Michael Schwarz. Er hatte 2007 in Bochum einen Reisepass beantragt, sich aber geweigert, die Fingerabdrücke abnehmen zu lassen. Daraufhin bekam er keine Papiere.

Schwarz wollte damit gegen das „Überwachungspotenzial“ protestieren: Der Mensch werde auf ein Objekt staatlicher Verwaltung und Verfolgung reduziert. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen legte seine Klage dem EuGH vor. Es gehe um einen erheblichen Grundrechtseingriff, der womöglich in keinem Verhältnis zum Nutzen stehe.

Doch der EuGH teilte weder Kritik noch Zweifel am biometrischen Reisepass. Die Speicherung von Fingerabdrücken sei geeignet, die betrügerische Verwendung von Reisepässen, insbesondere zur illegalen Einreise in die EU, zu verhindern.

Dagegen ermögliche der biometrische Reisepass keine Überwachung seines Inhabers. Die gespeicherten Fingerabdrücke dürften nur genutzt werden, um die Authentizität des Reisepasses und die Identität des Inhabers zu überprüfen. Ein Abgleich mit Fahndungsdateien und die Erstellung von Bewegungsbildern ist demnach ausgeschlossen.

Die beiden Fingerabdrücke würden auch nur auf dem Chip gespeichert, nicht bei Behörden. Eine zentrale Fingerabdruck-Datei könne so nicht entstehen. Sollten einzelne Staaten doch eine Fingerabdruck-Datei einführen, müsse sich eine Klage dagegen richten, nicht gegen den biometrischen Ausweis.

Der scheidende Bundestagsabgeordnete Wolfgang Neskovic (ehemals Linke) kritisierte das Urteil: „Damit hat der EuGH erneut nachgewiesen, dass sich die europäischen Grundrechte bei ihm nicht in guten Händen befinden.“ Neskovic hatte den Kläger in Luxemburg juristisch vertreten. Az. C-291/12 CHRISTIAN RATH