Maulkorb für JournalistInnen in Guantánamo

PRESSEFREIHEIT Weil sie angeblich Regeln verletzt haben, untersagt das Pentagon vier ReporterInnen von US-Zeitungen, weiterhin aus Guantánamo zu berichten

NEW ORLEANS taz | Das US-Verteidigungsministerium hat vier ReporterInnen ein Verbot erteilt, weiterhin aus Guantánamo Bay zu berichten. Alle vier ReporterInnen – von Miami Herald, Toronto Sun, Globe and Mail und National Post – waren in Guantánamo Bay und haben, wie auch die taz in der vergangenen Woche, über die derzeit laufende Anhörung USA gegen Omar Khadr berichtet. Dabei geht es um die Frage, ob das Geständnis des Kanadiers Khadr unter Folter zustande gekommen ist. Khadr, der bei seiner Gefangennahme in Afghanistan im Jahr 2002 gerade 15 Jahre alt war, soll wegen Mordes an einem US-Soldaten vor ein Militärgericht in den USA kommen.

Die vier ReporterInnen, die seit Jahren über das Lager und die Militärjustiz in Guantánamo Bay berichten, hatten am Mittwoch den Namen eines Zeugen veröffentlicht, den das Gericht unter dem Tarnnamen „Verhörer Nummer 1“ vorgeladen hatte und den die Gefangenen des US-Gefängnisses Baghram in Afghanistan „das Monster“ nannten. Laut Pentagon haben die ReporterInnen mit der Veröffentlichung des Namens eine „Regel“ verletzt, die für die Berichterstattung aus der Militärjustiz gelte.

Die Chefredaktionen der betroffenen ReporterInnen nennen die Entscheidung „absurd“ und wollen rechtlich dagegen vorgehen. Das Pentagon kontert, die Medien könnten andere Reporter nach Guantánamo Bay schicken. Die New Yorker Menschenrechtsgruppe ACLU kritisiert, das US-Verteidigungsministerium verletze mit dem Ausschluss der vier Reporter ein Verfassungsrecht. DORA