Hühnerhalter in Wut

Geflügelwirtschaftsverband NRW kritisiert Kompromiss bei Stallpflicht. Großbetriebe müssen weiter aufstallen

DÜSSELDORF taz ■ Nach der Entscheidung zur Lockerung der Stallpflicht zeigt sich der Geflügelwirtschaftsverband NRW enttäuscht. „Das ist ein schlechter Kompromiss“, sagte Verbandvorsitzender Albert Huber. Geflügelmärkte blieben weiter verboten. Auch die von EU und Bund angekündigten Entschädigungen seien bei den Betrieben noch nicht angekommen, so Huber.

Bund und Länder hatten sich am Donnerstag geeinigt, die Stallpflicht in Regionen mit hoher Geflügeldichte oder Sammelplätzen von Zugvögeln wegen der Vogelgrippe weiter aufrecht zu halten. „Wir gehen aber davon aus, dass ein Großteil des Geflügels in NRW ab 16. Mai hinaus darf“, sagte Sabine Raddatz, Sprecherin des NRW-Agrarministeriums.

Nach der Neuregelung muss ein Betrieb sein Geflügel weiter im Stall halten, wenn im Umkreis von 1.000 Quadratmetern mehr als 4.000 Stück Geflügel gehalten werden. „Das ist überhaupt nicht umsetzbar“, so Herbert Quakernack vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband. Großbetriebe müssten daher weiter aufstallen.

Unklar ist, ob die Stallpflicht im einst geflügelreichen Ostwestfalen weiter gilt. Da viele Tiere aufgrund des Marktverbotes getötet wurden, gebe es in der Region nicht mehr viel Geflügel, so Raddatz. Zudem sollen Ornithologen kommende Woche das Vogelgripperisiko an Zugvögel-Sammelplätzen wie am Niederrhein bewerten.

Der Landesverband der Rassegeflügelzüchter Westfalen-Lippe will noch abwarten, in welchen Gebieten die Stallpflicht bestehen bleibt. „Wenn man uns Züchtern nicht entgegen kommt, werden wir Taten folgen lassen“, sagte der Vorsitzende Ulrich Werner. Die unbefristete Stallpflicht sei ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, so Werner.

GESA SCHÖLGENS