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ZDF verliert gegen Imam

Das ZDF darf den früheren Imam der Berliner Mevlana-Moschee nicht als „Hassprediger“ bezeichnen. Das entschied gestern das Potsdamer Landgericht. In der Urteilsbegründung des Gerichts hieß es, der Begriff „Hassprediger“ sei keine reine Meinungsäußerung, sondern enthalte den Vorwurf einer strafbaren Aussage. Ob das ZDF Berufung einlegen wird, ist noch unklar. Das ZDF-Magazin „Frontal 21“ hatte den Imam im Frühjahr 2005 auf der Internetseite ZDF-Online als „Hassprediger“ bezeichnet, der unter anderem Deutsche als „stinkende Ungläubige“ tituliert habe, die in die Hölle kämen. DPA

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