Hoeneß muss sich verantworten

STEUERBETRUG Anklage gegen FC-Bayern-Präsident zugelassen. Aufsichtsrat: Hoeneß bleibt Chef

Bei einer Verurteilung könnte Hoeneß eine mehrjährige Freiheitsstrafe drohen

MÜNCHEN rtr | FC-Bayern-Präsident Uli Hoeneß kommt wegen Steuerhinterziehung vor Gericht. Die Anklage werde unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen, teilte das Landgericht München am Montag mit. Der Prozess soll am 10. März beginnen und ist zunächst auf vier Tage angesetzt.

Während der Aufsichtsrat des FC Bayern Hoeneß nochmals den Rücken stärkte, vermieden die Sponsoren des deutschen Rekordmeisters und Champions-League-Siegers eine Wiederholung ihrer bisherigen Bekenntnisse zu dem langjährigen Fußballmanager. Bei einer Verurteilung droht dem 61-Jährigen im äußersten Fall eine mehrjährige Freiheitsstrafe.

Hoeneß hat eingeräumt, über Jahre hinweg dem Finanzamt ein Konto in der Schweiz verheimlicht zu haben. Medienberichten zufolge ging es um Millionenbeträge. Anfang des Jahres hatte Hoeneß sich unter Mitwirkung seiner Berater selbst angezeigt. Allerdings war die Selbstanzeige, die normalerweise vor Strafe schützt, nach Auffassung der Behörden fehlerhaft. Daher erhob die Staatsanwaltschaft im Juli Anklage. Am 20. März verhafteten die Strafverfolger Hoeneß in seinem Haus am Tegernsee und durchsuchten seine Wohnung und Büroräume. Gegen eine Kaution in Millionenhöhe kam er wieder frei.

„Ich bin überrascht, dass unsere Selbstanzeige von den Behörden bis heute nicht als wirksam erachtet wird“, sagte Hoeneß am Montag. „Wir werden in den nächsten Monaten bis zum Prozess im März alles tun, um das Gericht von unseren Argumenten zu überzeugen.“

Der Fall löste eine breite öffentliche Diskussion über Steuerehrlichkeit aus. Ein Angebot von Hoeneß, sein Amt als Aufsichtsratschef der Fußballabteilung ruhen zu lassen, lehnte das Kontrollgremium im Mai ab. Im Aufsichtsrat sind alle maßgeblichen Sponsoren des Rekordmeisters vertreten.

„Der Aufsichtsrat der FC Bayern München AG ist einvernehmlich der Meinung, dass Uli Hoeneß das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden der FC Bayern München AG trotz der nun erfolgten Eröffnung des Hauptverfahrens weiter ausüben soll“, erklärte das Gremium am Montag. Zur Begründung verwies der Aufsichtsrat auf ein juristisches Gutachten, das er in Auftrag gegeben hatte. Demzufolge seien die langjährigen Verdienste von Hoeneß und die überwältigende Unterstützung der Mitglieder „sachgerechte Gesichtspunkte“ für die Entscheidung zu seinen Gunsten.

Das Gremium machte deutlich, dass Hoeneß sogar nach einer Verurteilung an ihrer Spitze bleiben könne: Das Gesetz kenne „für Mitglieder des Aufsichtsrats kein Amtsverbot wegen einer strafrechtlichen Verurteilung“.