Fracking-Erlasse ungültig?

FRACKING Gutachten bestreitet Zuständigkeit des niedersächsischen Bergbauamts für Schleswig-Holstein

Die Suche nach Bodenschätzen in Schleswig-Holstein ist juristisch fragwürdig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags im Auftrag der Piratenfraktion. Danach ist das Niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) für das nördlichste Bundesland nicht zuständig und dessen Erlasse sind „anfechtbar, soweit sie noch nicht bestandskräftig geworden sind“, heißt es in der 20-seitigen Expertise der Landtags-Juristen.

Damit sei die Ausweisung von Gebieten für das umstrittene Fracking „erst einmal gestoppt“, freut sich der Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer. Nun müsse der grüne Energieminister Robert Habeck „ernsthaft prüfen“, wie die natürlichen Ressourcen im Lande zu schützen seien.

Im Juni 2002 hatten Schleswig-Holstein und Niedersachsen vereinbart, dass das Landesbergamt in Clausthal-Zellerfeld auch Bergbaubehörde für das Flachland zwischen den Meeren sein solle. Hamburg und Bremen trafen ähnliche Vereinbarungen. Drei Jahre später löste Niedersachsen diese Behörde auf und überführte sie in das LBEG. Dem aber sei „die sachliche Zuständigkeit als Oberbergamt des Landes Schleswig-Holstein nicht wirksam zugewiesen worden“, so das Gutachten.

Somit seien die Bescheide des LBEG für die Suche nach Erdöl, Erdgas oder Fracking nicht rechtswirksam, noch offene Anträge dürften vorerst nicht bewilligt werden. Unter anderem liegen der Behörde Anträge für fünf weitere Frackinggebiete vor. Dafür müsse es einen sofortigen Genehmigungsstopp geben, fordert Breyer.

Am heutigen Donnerstag findet im Energieministerium ein Treffen mit Bürgerinitiativen zum Thema Fracking statt.  SMV