Kinder verkauft

ADOPTION Hamburger Verein ICCO wegen gewerbsmäßigen Kinderhandels angeklagt

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat Anklage wegen gewerbsmäßigen Kinderhandels gegen eine Adoptionsvermittlung erhoben. Drei Hauptverantwortlichen des Vereins International Child‘s Care Organisation (ICCO) wird vorgeworfen, widerrechtlich 30 Kinder aus Russland nach Deutschland vermittelt zu haben.

Die betroffenen Kinder dürfen nach Angaben der Staatsanwaltschaft bei ihren Adoptiveltern bleiben. Bereits seit 2006 ist die Anerkennung von ICCO als Vermittlungsstelle widerrufen worden, erfolgt durch die dafür zuständige Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle (GZA) in Norddeutschland, bei der mehrfach Beschwerden über die Praktiken des Vereins eingegangen waren.

„Seit 2004 wurde gegen ICCO wegen Verdachts auf Untreue ermittelt. Bei einer Durchsuchung der Vereinsräume 2006 wurden Unterlagen gefunden, die auch Unregelmäßigkeiten in der Adoptionsvermittlung erkennen ließen“, so der Sprecher der Hamburger Staatsanwaltschaft, Wilhelm Möller.

Am 25. März 2010 konnte die Auswertung der fragwürdigen Papiere abgeschlossen werden. Demnach habe dem Verein die notwendige Erlaubnis der russischen Behörden gefehlt. „Laut dem Internationalen Haager Übereinkommen von 1993 müssen Organisationen, die Auslandsadoptionen durchführen möchten, von der Gemeinsamen Zentralen Adoptionsstelle anerkannt werden. Genauso brauchen sie eine staatliche Anerkennung der jeweiligen ausländischen Behörde“, so Maria Holz, Referentin für Adoptionsarbeit des Vereins „Terres des hommes“.

Auf diese Weise könne überprüft werden, ob Maßnahmen der Reintegration der Kinder in ihr jeweiliges Herkunftsland durchgeführt wurden. Die Vermittlung eines Kindes zur Adoption ins Ausland sei demnach der letzte Schritt. Im Januar 2002 trat das Übereinkommen auch hier zu Lande in Kraft, aber ICCO vermittelte zwischen 2003 und 2006 ohne die staatliche Anerkennung der russischen Förderation. Außerdem sollen die Vermittlungen über ein amerikanisches Unternehmen gelaufen sein, was laut der Haager Konvention illegal ist. ABA