HAASENBURG-HEIME
: Gericht verwirft Amtsauflagen

COTTBUS | Das Verwaltungsgericht Cottbus hat verschärfte Auflagen des Landesjugendamtes für die umstrittenen Haasenburg-Heime für rechtswidrig erklärt. Damit habe die Kammer einem Widerspruch der Betreibergesellschaft gegen die am 30. August erlassene Amtsverfügung stattgegeben, hieß es. Der Beschluss werde den Beteiligten übermittelt und sei noch nicht rechtskräftig. Am Mittwoch war die Schließung der drei Haasenburg-Heime in Brandenburg angekündigt worden. (dpa)