Vivaldi für alle

Das Düsseldorfer Landgericht gibt lange verschollene Oper frei. Der Altstadtherbst muss nichts zahlen

Die rund 250 Jahre verschollene Oper „Motezuma“ von Antonio Vivaldi (1678-1741) darf von jedermann aufgeführt werden. Das Werk sei frei nutzbar, weil nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Partitur im 18. Jahrhundert in Venedig vervielfältigt und damit erschienen sei, urteilte das Düsseldorfer Landgericht gestern. Die Richter wiesen damit eine Klage der Berliner Sing-Akademie ab, die sich im Besitz der Rechte an der Oper gesehen hatte. Im Archiv der Akademie war 2002 eine Abschrift der Partitur entdeckt worden.

Das Festival Düsseldorfer Altstadtherbst hatte die Oper 2005 aufgeführt und war dann auf Schadenersatz verklagt worden. Die Akademie wollte einen Teil der Einnahmen aus der Aufführung. Doch da die Abschrift von einem venezianischen Kopisten stammte, gilt sie als erschienen, die Klägerin hat das Gegenteil nicht nachweisen können. DPA