Wahl(un)recht
: Demokratie-Demontage

Es geht kaum unverfrorener: Dass die CDU ein per Volksentscheid beschlossenes Wahlrecht noch vor seinem ersten Testlauf wieder kippt, belegt ein gespaltenes Verhältnis zur eigenen Wählerschaft. Dass sie es komplett liftet und dabei behauptet, nur minimale Schönheitskorrekturen ausgeführt zu haben, ist schlicht Wählerverdummung.

Kommentarvon Marco Carini

Dass die CDU aber gleich auch noch die Gelegenheit nutzt, mehrheitssichernde Klauseln in das neue Wahlrecht hineinzuschummeln, die es so nirgends in der Republik gibt, legt einen Mangel an demokratischem Bewusstsein offen, den dieser Partei selbst ihre schärfsten Kritiker bislang nicht zugetraut hätten.

„Wenn Wahlen etwas ändern würden, wären sie verboten“, lautet ein alter Sponti-Spruch. Die Elbunion nimmt diesen Satz nun fast wörtlich. Weil das Wahlrecht etwas ändern würde, wird es verboten, lautet die hanseatische Variante. Ein Volksentscheid wird dabei so lange durch den Wolf gedreht, bis die zu erwartenden Ergebnisse wieder stimmen. Machterhalt um jeden Preis lautet die Devise, oder auch: Demokratie-Demontage nach Art des Hauses.

Die Korrekturen, die die CDU-internen Kritiker dabei erreichen konnten, verändern nur das innerparteiliche Gleichgewicht bei der Kandidatenauswahl – zu mehr direkter Demokratie führen aber auch sie nicht. Ob die CDU dafür die Quittung erhält ist fraglich: Dagegen, dass Protestwählerstimmen für Kandidaten kleiner Parteien ihr die Mehrheit rauben könnten, hat sie ja bereits vorgesorgt.