Kein Disziplinarverfahren gegen Paschedag

DIENSTWAGENAFFÄRE Ex-Spitzenbeamte muss vor den Untersuchungsausschuss

Gegen den Ex-Staatssekretär im niedersächsischen Landwirtschaftsministerium, Udo Paschedag, wird zunächst kein Disziplinarverfahren wegen der Dienstwagenaffäre eingeleitet. Das teilte das Ministerium am Donnerstag mit.

Damit muss der frühere Spitzenbeamte voraussichtlich am 28. November vor dem Untersuchungsausschuss aussagen, da er sich nicht mehr auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen kann. Der Ausschuss war eingesetzt worden, um die Affäre aufzuklären. Bis zum 20. Dezember sollen insgesamt zwei Dutzend Zeugen vernommen werden.

Der grüne Ex-Staatssekretär war Anfang September entlassen worden, weil er sich einen zu großen Dienstwagen bestellt hatte und die Zustimmung von Regierungschef Stephan Weil (SPD) dabei vorgetäuscht haben soll. Gegen einen Ruhestandsbeamten könne als Ergebnis eines Verfahrens kein Verweis und keine Geldbuße verhängt werden. Eine Kürzung des Ruhegehalts oder noch härtere Disziplinarmaßnahmen seien nicht in Betracht gekommen, hieß es beim Landwirtschaftsministerium zur Begründung. Deshalb sei zunächst kein Disziplinarverfahren eingeleitet worden.

Um die möglichen disziplinarrechtlichen Folgen bewerten zu können, sei eigens ein Richter zum Ministerium abgeordnet worden. Paschedag selber habe während der Prüfung keine Stellung zu den Vorwürfen genommen. FDP und CDU hatten in der Affäre die rot-grüne Regierung scharf kritisiert und vom „Akten-Chaos“ gesprochen. Für die Liberalen hat die Entscheidung zum Disziplinarverfahren ein „Geschmäckle“.  (dpa)