DGB: Schulgesetz schlecht für Arme

DÜSSELDORF taz ■ Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) NRW hat die Weigerung der Landesregierung kritisiert, die Frage der Kostenübernahme für Schulbücher der Arbeitslosengeld-II-Empfänger im neuen Schulgesetz klar zu regeln. „Es darf nicht sein, dass Familien überlegen müssen, ob sie Lebensmittel oder Bücher kaufen können“, sagte gestern der DGB-Bezirksvorsitzende Guntram Schneider im Vorfeld der heutigen Expertenanhörung zum Schulgesetz. Die Regierung will es den Kommunen freistellen, ob sie die Bücherkosten von ALG-II-Kindern übernehmen. Schneider kritisierte, zumindest Kommunen, die in der Haushaltssicherung seien, „werden dies nicht können“. Das verstoße daher gegen das Gleichheitsgebot. SUG