Schnell in den Knast

Bei der Weltmeisterschaft sollen bestimmte Straftaten zur Abschreckung im Schnellverfahren abgeurteilt werden

KÖLN taz ■ Wildgewordene Hooligans und Kleinkriminelle müssen damit rechnen, während der WM im Schnellverfahren abgeurteilt zu werden. Während des Großevents könnten in allen Justizbezirken des Landes so genannte beschleunigte Verfahren durchgeführt werden, sagte gestern NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU). Dabei könnten Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr verhängt werden.

Wie der Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft, Günther Feld, der taz erklärte, ist das beschleunigte Verfahren bei kleinen bis mittleren Straftaten zumindest in Köln gang und gäbe. „Wenn jemand auf frischer Tat ertappt wird, ist dies das richtige Instrument“, so Feld. Die Behörden müssten dabei nur sicher stellen, dass das Hauptverfahren innerhalb einer Woche nach der Verhaftung beginnt und der Angeklagte einen Anwalt hat.

Ganz schnell kann es bei der WM auch teuer werden: Bei Straftaten wie Sachbeschädigung oder Körperverletzung kann die Polizei von Tätern, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, sofort eine „Sicherheitsleistung“ kassieren. Wie die Justiz reagieren werde, wenn jemand das Bußgeld – etwa 150 Euro für Hausfriedensbruch oder 200 Euro für Nötigung – nicht bezahlen kann, „müssen wir dann im Einzelfall sehen“, so Feld.

Für die Justizbehörden bedeuten die WM-Vorbereitungen insgesamt einen erheblichen personellen Zusatzaufwand, sagte der Leiter der Kölner Staatsanwaltschaft, Jürgen Kapischke. Allein für den WM-Standort Köln würden 15 Staats- und Amtsanwälte in ständiger Bereitschaft gehalten. Ob das wirklich nötig ist, bleibt unklar. Man rechne nicht unbedingt mit einer drastischen Zunahme der Straftaten, erklärte Feld. „Das ist nur äußerste Vorsicht, wir müssen uns ja vorbereiten.“ SUSANNE GANNOTT