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: Rente für Tagesmütter & Co.

Pflegeeltern und Tagesmütter bekommen endlich, was ihnen schon längst hätte gewährt werden müssen: einen Zuschuss zur Altersvorsorge. Noch ist strittig, wie hoch die „angemessenen“ Aufwendungen sein dürfen, die hälftig erstattet werden sollen. Bisher steht fest, dass Pflegepersonen mindestens 39 Euro als Zuschuss erhalten, sofern sie mindestens 78 Euro in die BfA oder in eine private, der „Rürup-Rente“ ähnliche, Absicherung einzahlen.

Hier dürfte sich die private Rente zweifellos als das geringere Übel erweisen, wirft sie doch – im Gegensatz zur staatlichen Rente – immerhin eine kleine Rendite ab. Ebenso regelt der § 39 SGB VIII auch die Übernahme für nachgewiesene Aufwendungen für eine Unfallversicherung bis zu 79 Euro jährlich. Diese Kosten werden zu 100% getragen. Mit diesem Beitrag lässt sich immerhin eine halbwegs angemessene Invaliditätsabsicherung gestalten.

Gegen den geradezu lächerlich anmutenden Betrag für die Altersversorgung richtet sich nicht zuletzt der Protest des Bundesverbandes der Pflege und Adoptivfamilien e. V. (PFAD). Er fordert einen hälftigen Zuschuss von bis zu 185 Euro. Legt man die 370 Euro monatlichen Gesamtbeitrag bei einer 40-jährigen Frau zugrunde, ergäbe sich ab dem 65. Lebensjahr immerhin eine lebenslange Rentenzahlung in Höhe von circa 830 Euro.

Wir können zum derzeitigen Zeitpunkt nur allen Betroffenen dazu raten, sich genauer zu informieren und wenigstens den bereits unstrittigen Beitrag in Höhe von 78 Euro zu investieren. Jeder Monat, der hier verschenkt wird, kostet Geld. Und aufstocken lassen sich solche Verträge problemlos. Wer diesen Sockel mit einem guten Aktienfondssparplan ergänzt, dürfte später zumindest nicht ganz alt aus der Wäsche gucken!

SUSANNE KAZEMIEH, Finanzmaklerin, ist Gründerin der Frauenfinanzgruppe, Grindelallee 176 20144 HamburgTel.: 4142666-7, Fax; -8www.frauenfinanzgruppe.de