Deutschland haftet nicht für Soldaten

KUNDUS Kein Anspruch auf Schadenersatz nach tödlichem Luftangriff

BONN dpa/taz | Rund vier Jahre nach dem Luftangriff von Kundus hat das Bonner Landgericht Schadenersatzforderungen von Hinterbliebenen zurückgewiesen. Das Bombardement auf zwei von Taliban gekaperte Tanklastwagen wurde im September 2009 von Bundeswehrkommandeur Georg Klein angeordnet. Dabei kamen etwa 100 Menschen ums Leben, darunter viele Zivilisten. Klein sei „keine schuldhafte Verletzung von Amtspflichten“ vorzuwerfen, befand das Gericht. Somit ergebe sich auch kein Anspruch auf eine Haftung Deutschlands. Zwei Angehörige von getöteten Afghanen hatten Entschädigungen in Höhe von 40.000 beziehungsweise 50.000 Euro gefordert. Laut Verteidigungsministerium wurden als humanitäre Leistung bereits 90-mal je 5.000 US-Dollar an Opferfamilien gezahlt.

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