Der Senat schweigt

BILDUNG Der Senat drückt sich um eine Antwort auf die Frage nach dem jüngsten Bildungs-Test bei Schülern mit und ohne Migrationshintergrund

Folgerungen können nicht in der Bildungsbehörde gezogen werden, weil sie für die Fundamente der Bildungschancen gar nicht zuständig ist

Wie haben eigentlich die bremischen SchülerInnen ohne Migrationshintergrund beim letzten Ländervergleich des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) abgeschlossen? Das wollte die Fraktion der Linken wissen und fragte ganz offiziell beim Bildungsressort nach. Die Antwort ist dürftig.

Das Parlament ist ja nun einmal die erste der drei Gewalten eines Rechtsstaates. Wenn aber eine Oppositionsfraktion des Parlamentes kritisch nachfragt, dann vermeidet die Exekutive oft eine klare Antwort. Wissen wir nicht, sagt die Bildungsbehörde denn auch zusammengefasst. Dieses Nichtwissen ist gewollt: da die Bremische Bildungsbehörde, anders als die Mehrzahl der Bundesländer, den befragten Eltern freistellt, ob sie die Fragen nach ihrem Migrationshintergrund beantworten, sind die Daten statistisch nicht einfach vergleichbar mit den Daten der Bundesländer, in denen alle Eltern diese Frage beantworten müssen.

Betrachtet man das IQB-Ergebnis der Eltern, die diese Frage beantwortet haben, dann ergibt sich ein deutliches Bild, das die Bremer Bildungsbehörde den Parlamentariern lieber verschweigt: Die Bremer SchülerInnen ohne Migrationshintergrund liegen keineswegs unter dem Bundesdurchschnitt. Das Bremer Ergebnis fällt vielmehr deswegen schlecht aus, weil es erstens in der Großstadt mehr Kinder mit Migrationshintergrund gibt als in Flächenländern und in ostdeutschen Bundesländern, und zweitens weil die Bremer Kinder, deren Eltern einen Hinweis auf ihren Migrationshintergrund gegeben haben, besonders schlecht abschneiden im Bundesvergleich.

Wenn die Exekutive der Legislative diese Auskunft verweigert, dann kann die Legislative nicht kompetent über mögliche Folgen der Bildungsvergleiche mitreden. Denn neben der einen Konsequenz, dass die Freiwilligkeit der Auskunft gestrichen werden sollte, könnte man vermuten, dass sich das Ergebnis bei vollständiger Auskunft nicht wesentlich ändert.

Was also tun? Wie man seit Jahren weiß, liegt ein wesentliches Bildungshindernis von Migrantenkindern in mangelnden Sprachkenntnissen beim Schulbeginn. Wie man seit Jahren weiß, können Schulkinder ihre sprachlichen Defizite auch bei einem hohen finanziellen Aufwand kaum noch vollständig ausgleichen, die ideale Lernphase für eine Muttersprache ist die Kindergartenphase im Alter von null bis drei.

Diese Erkenntnis hätte, wenn sie zur Kenntnis genommen würde, eine wichtige Konsequenz: Entscheidende Folgerungen aus dem Bildungs-Test können nicht in der Bremer Bildungsbehörde gezogen werden, weil sie für die Fundamente der Bildungschancen in Bremen gar nicht zuständig ist – sondern die Sozialbehörde.  KAWE