Thoben umwirbt Mittelstand

DÜSSELDORF DPA ■ Regionale Unternehmen kommen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge künftig besser zum Zug. Das sieht eine Änderung der Vergabe-Richtlinien vor, die die nordrhein-westfälische Landesregierung beschlossen hat. „Danach darf in Zukunft bis 30.000 Euro Auftragswert freihändig, also ohne Ausschreibung vergeben werden“, sagte gestern Wirtschaftsministerin Christa Thoben (CDU). Darüber hinaus gibt es branchenspezifische Regelungen, die eine Vorauswahl unter den Anbietern erlauben. Solche beschränkten Ausschreibungen werden im Tiefbau bis zu einem Auftragswert von 300.000 Euro erlaubt; im Hochbau liegt die Grenze bei 150.000 Euro, für sonstige Bauleistungen bei 75.000 Euro. NRW folgt mit diesen Ausnahmen vom EU-Vergaberecht dem Vorbild Bayerns und Baden-Württembergs. Die bereits rechtswirksame Neuregelung ist Teil eines Maßnahmen-Pakets zur Entlastung des Mittelstands. Zur Bekämpfung von Korruption bei der Auftragsvergabe sieht Thoben nur eine wirksame Maßnahme: „Höhere Strafen.“