Diakonie bildet Arbeitgeberverband

SATZUNGSÄNDERUNG Die Diakonie in Niedersachsen plant, mit den Gewerkschaften Tarifverhandlungen aufzunehmen. Die Synode muss dem noch zustimmen

In Niedersachsen wird die Diakonie künftig direkt mit den Gewerkschaften klassische Tarifverhandlungen führen. Der bisherige Fachverband „Diakonischer Dienstgeberverband Niedersachsen“ (DDN) hat sich mit einer Satzungsänderung zu einem offiziellen Arbeitgeberverband gewandelt, bestätigte der DDN-Vorsitzende Hans-Peter Hoppe am Montag in Gifhorn dem Evangelischen Pressedienst (epd). Auch die Ver.di-Sekretärin für das Fachgebiet Soziales, Annette Klausing, begrüßte in Hannover auf epd-Anfrage die Satzungsänderung.

Im März muss die Synode der Konföderation der fünf evangelischen Landeskirchen in Niedersachsen noch der Änderung zustimmen. Sie ist Hoppe zufolge sicher. Zuvor hatten sich die diakonischen Arbeitgeber jahrelang mit Verweis auf das besondere kirchliche Arbeitsrecht geweigert, direkt mit den Gewerkschaften zu verhandeln. Mittlerweile hätten weitgehende Gespräche mit den Gewerkschaften Ver.di und Marburger Bund stattgefunden, sagte Hoppe. Dabei seien beide Seiten übereingekommen, auf Arbeitskampfmaßnahmen zu verzichten und in Konfliktfällen einen Schlichter anzurufen. Dessen Urteil sei für die Arbeitgeber verbindlich.

Direkt nach der Zustimmung der Konföderation wollen der DDN und die Gewerkschaften eine „Sozialpartnerschaftsvereinbarung“ unterzeichnen und die bisherigen Arbeitsvertragsrichtlinien der Konföderation in einen Tarifvertrag überführen. Mit den ersten Tarifverhandlungen rechnet Hoppe Anfang Juni. Dann gehe es um höhere Gehälter für die rund 45.000 Beschäftigten in der niedersächsischen Diakonie.

Hoppe zufolge setzt die Diakonie mit der neuen Vereinbarung die Forderungen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und des Bundesarbeitsgerichts nach einer Neuregelung des kirchlichen Arbeitsrechts jetzt um. Die Synode der EKD hatte vor rund vier Wochen in Düsseldorf den so genannten Zweiten Weg im Arbeitsrecht – also direkte Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften – gleichberechtigt neben den bisherigen Dritten Weg gestellt.   (epd)