URTEIL ZUR BUNDESWEHR
: Keine Zöpfe für Soldaten

LEIPZIG | Soldaten mit Zopf bleiben tabu. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte gestern den Haar- und Barterlass der Bundeswehr für rechtmäßig. Es wies die Beschwerden eines Wehrpflichtigen ab, der 2009 mit 40-Zentimeter-Zopf seinen Grundwehrdienst angetreten und sich Befehlen widersetzt hatte, seine Frisur den Regeln anzupassen. Der Mann sah sich in seinem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit verletzt. Soldatinnen dürfen auch weiterhin lange Haare tragen. (dpa)