Guinea-Abschiebungen
: Der böse Wille zählt

Jeder Mensch, heißt es, hat den Anspruch auf ein faires Verfahren. Außer wenn es sich dabei um ein Asylverfahren handelt, müsste man den Satz ergänzen, um ihn der Realität anzupassen – auch der des Landes Bremen.

Kommentar von Benno Schirrmeister

Es ist geradezu obszön: Eine Kommission mit mehr als zweifelhafter Legitimation erstellt für die Innenbehörden mehrerer CDU-geführter Länder Gutachten über die Staatsangehörigkeit von Asylbewerbern. Die Zusammensetzung der Kommission wird nicht näher geprüft: Hauptsache ihre Mitglieder attestieren den mit Abschiebung bedrohten Menschen eine der Behörde genehme Herkunft. Es gilt nämlich der Pauschalverdacht, dass Menschen, die behaupten, sie kämen aus Sierra Leone in Wirklichkeit aus Guinea stammen.Wohin man abschieben darf.

Richtig, die von Bürgermeister Thomas Röwekamp geleitete Behörde scheint zaghaft zurück zu rudern, seit bekannt ist, dass der Leiter der Kommission sich auch anderweitig im Geschäftsfeld des Menschenhandels betätigt. Was zählt ist aber etwas anderes: Wer sich nicht vorab darum kümmert, wer seine Gutachter sind, der hat kein Interesse an einer unvoreingenommenen Prüfung. Sondern verfolgt nur diese eine Absicht: Eigene Unterstellungen bestätigt zu bekommen.