Chronik einer aufgebauschten Affäre

WULFF Hauskredit, Drohanruf beim „Bild“-Chef, Sylt-Urlaub: Was den damaligen Bundespräsidenten zum Rücktritt zwang

HANNOVER dpa | Mit einem günstigen Privatkredit für sein Haus in Hannover-Burgwedel ging die Affäre los, die 2012 zum Rücktritt von Christian Wulff als Bundespräsident führte. Die Chronologie der Ereignisse:

25. Oktober 2008: Christian Wulff, damals niedersächsischer Ministerpräsident, erhält von einer Unternehmergattin einen Privatkredit über 500.000 Euro für den Kauf eines Hauses.

18. Februar 2010: Wulff antwortet auf eine Anfrage im niedersächsischen Landtag, er pflege keine geschäftlichen Beziehungen zu dem Unternehmer. Den Kredit verschweigt er gegenüber den Abgeordneten.

13. Dezember 2011: Die Bild-Zeitung berichtet über Wulffs Hauskauffinanzierung. Zuvor hatte Wulff, inzwischen Bundespräsident, auf der Mailbox von Bild-Chef Kai Diekmann mit Konsequenzen gedroht, falls die Geschichte erscheint.

15. Dezember 2011: Wulff bedauert in einer schriftlichen Mitteilung, den Hauskredit im Landtag nicht erwähnt zu haben.

22. Dezember 2011: Wulff entschuldigt sich öffentlich für die entstandenen Irritationen. Er entlässt seinen Sprecher Olaf Glaeseker.

16. Februar 2012: Die Staatsanwaltschaft Hannover beantragt die Aufhebung der Immunität Wulffs, um Ermittlungen führen zu können.

17. Februar 2012: Wulff erklärt seinen Rücktritt. Die Staatsanwaltschaft beginnt wegen möglicher Vorteilsannahme zu ermitteln. Es geht um zwei Urlaube auf Sylt und einen Oktoberfestbesuch mit Hotelübernachtung 2008, die der Filmproduzent David Groenewold zunächst für Wulff bezahlt haben soll.

2. März 2012: Kriminalbeamte und ein Staatsanwalt durchsuchen Wulffs Wohnhaus in Großburgwedel bei Hannover.

22. Juli 2012: Neue Vorwürfe werden bekannt. Wulff soll sich als Ministerpräsident dafür eingesetzt haben, der Versicherungswirtschaft Vorteile zu verschaffen. Im Jahr 2008 verbrachten die Wulffs ihre Flitterwochen im Haus eines Versicherungsmanagers in Italien.

9. Oktober 2012: Die Flitterwochen in Italien rechtfertigen keine Ermittlungen wegen Vorteilsannahme, teilt die Staatsanwaltschaft mit.

7. Januar 2013: Die Wulffs haben sich getrennt, wie der Anwalt der Eheleute bestätigt.

13. März 2013: Die Staatsanwaltschaft bietet Wulff an, das Verfahren gegen 20.000 Euro Geldauflage einzustellen. Sie führt die Ermittlungen nicht mehr wegen Vorteilsannahme, sondern wegen Bestechlichkeit.

9. April 2013: Wulffs Anwälte erklären, dass ihr Mandant das Angebot ablehnt. Sie fordern, das Verfahren ohne Auflagen einzustellen.

12. April 2013: Die Staatsanwaltschaft klagt Wulff wegen Bestechlichkeit und den Filmproduzenten David Groenewold wegen Bestechung an. Zur Finanzierung der Sylt-Urlaube stellen die Ermittler das Verfahren mangels Tatverdachts ein.

27. August 2013: Das Landgericht Hannover eröffnet ein Hauptverfahren gegen Wulff und reduziert den Vorwurf wieder auf Vorteilsannahme.

14. November 2013: Der Prozess gegen Wulff beginnt.