Humanbiologische Materialien

Menschliche Zellen und Gewebe sind nach Lesart des Bundesgesundheitsministeriums „humanbiologische Materialien“. In seiner Begründung zum geplanten Gewebegesetz zählt das BMG auf, welche Körperteile unter kontrollierten Bedingungen beschafft, gespendet, getestet, verarbeitet, konserviert, gelagert und verteilt werden sollen: „Das Gewebegesetz erfasst unterschiedliche humanbiologische Materialien, die gesetzlich unter dem Begriff ‚Gewebe‘ zusammengefasst werden (Gewebe und Zellen). Hierunter fallen sowohl solche Gewebe, die zur unmittelbaren Übertragung bei Menschen bestimmt sind, wie Haut, Hornhaut, ganze Knochen, Herzklappen, Faszien und Sehnen, als auch zur Weiterverarbeitung bestimmte Gewebe, die zunächst be- oder verarbeitet werden, bevor sie bei Menschen verwendet werden. Zu diesen Materialien zählen z. B. Plazenta, Knochenmaterialien und Knochenmark, Operations- und Sektionsreste, Krankheitsprodukte wie Tumorgewebe, Gewebefraktionen, Stammzellen und Keimzellen sowie embryonale und fötale Gewebe.“ KPG