Das Salz in der Weser

SCHWARZ-GRÜN Pipeline-Passus in Hessens Koalitionsvertrag missfällt in Bremen

Auf Skepsis stoßen in Bremen die Aussagen des Koalitionsvertrags der hessischen Landesverbände von CDU und Grünen zum Abwasser der Kasseler K+S AG: „Eine Einleitung von Salzabwässern in die Oberweser ist weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll“, warnte der Vorsitzende des Weserbundes, der einstige Bürgermeister Klaus Wedemeier (SPD).

Diese würde auch „keine Lösung der Probleme“ darstellen. Bei den Problemen handelt es sich um Millionen Kubikmeter Laugen, die beim Abbau von Kali und Magnesium in den sechs K+S-Bergwerken Hessens und Thüringens entstehen. Der Konzern, einziger Rohstoffwert im DAX und weltweit Nummer vier der Kaliproduktion, entsorgt sie teils in Kavernen, teils durch Einleitung in die Werra: Die aktuelle Genehmigung läuft noch bis 2015. Im Koalitionsvertrag, über den am Wochenende die Landesparteitage abstimmen, wird nun als eine Möglichkeit für eine „umweltgerechte Entsorgung“ eine „Pipeline an die Oberweser oder an die Nordsee“ genannt. Die Kritik entzündet sich am Wort „Oberweser“.

Die Aufregung „sei in Teilen berechtigt“, so die stellvertretende Vorsitzende der hessischen Grünen-Fraktion, Sigrid Erfurt zur taz. Auch sie halte die Kontamination der Weser für ein großes Problem sowohl für die Umwelt als auch für die Fischerei. „Es ist auch nicht unser Anliegen, die Weser zu versalzen.“ Allerdings sei die Vorzugslösung, eine Salzabwasser-Leitung in die Nordsee, bislang stets „am entschiedenen Widerstand Niedersachsens gescheitert“ – wenigstens bis zum dortigen Regierungswechsel. Der Vertrag verpflichte ja die künftige Hessische Regierung auch darauf, den Empfehlungen des von den Anrainer-Ländern und Umweltverbänden gebildeten Runden Tischs Gewässerschutz zu folgen. „Insofern ist der Passus eher ein Wink an die Niedersachsen“ – den Weg für die Nordseepipeline freizumachen. Die hält auch Wedemeier für die einzig denkbare Lösung, zumal eine Salzeinleitung in die Oberweser ein grober Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot der EU-Wasserrahmenrichtlinie wäre.  BES