DAS HÄTTE MAN WISSEN KÖNNEN
: Und tschüss

Ein US-Bundesgericht zweifelt diese Woche an der Verfassungsmäßigkeit der Überwachungsprogramme

NSA-Chef Keith Alexander wird nicht müde, sein Überwachungsprogramm im Kampf gegen den Terror alternativlos zu nennen. Der Einspruch wird immer gewichtiger. „Ich kann mir keinen undifferenzierteren und willkürlicheren Eingriff in die Privatsphäre jedes einzelnen Bürgers vorstellen.“ Diese Worte stammen von Richard Leon, US-Bundesrichter, der einst von George W. Bush ins Amt eingesetzt wurde. Die Techniken der NSA hätten „Orwell’sches Ausmaß“. Und es gebe keine Hinweise darauf, dass die Datensammelei einen Anschlag verhindert hätte.

Erstmals seit Beginn der Spähaffäre hat damit in dieser Woche ein US-Bundesgericht die Verfassungsmäßigkeit der Überwachungsprogramme offen in Zweifel gezogen. Das Urteil ist noch vorläufig, um der Regierung die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben.

Das Argumentationsmaterial wird dünner. Auf 300 Seiten amtlichem Papier, das ebenfalls in dieser Woche erschien, begründen Experten, warum die Sammelwut der NSA zumindest eingegrenzt werden muss. Das Gutachten stammt von einem 12-köpfigen Gremium, das Präsident Barack Obama eingesetzt hat, um Vorschläge zur Reform des Geheimdienstes zu sammeln.

„Mittlerweile kommt von jedem Zweig der Regierung und aus jeder Ecke unseres Landes die Botschaft an die NSA: ‚Ihr seid zu weit gegangen‘ “, sagte der demokratische Senator Patrick Leahy. Eines wird sich wenigstens ändern: Keith Alexander soll im nächsten Frühjahr abtreten. JK