Ost-Symbol gehört Westen

Landgericht Leipzig: Designer Markus Heckenhausen hat die Rechte am Ampelmann

LEIPZIG taz ■ Das Landgericht Leipzig hat im Streit um den Ampelmann entschieden, dass die Markenrechte an der Figur in Zukunft bei dem Berliner Designer Markus Heckenhausen liegen. Er vermarktet das Symbol seit 1997 und hatte gegen den Ostdeutschen Ingenieur Joachim Roßberg geklagt, der zu DDR-Zeiten alleiniger Ampelhersteller gewesen ist. Auch nach der Wende hatte er zahlreiche Rechte an dem Ost-Männchen gehalten. Das Gericht erklärte diese nun für erloschen. Roßberg darf das Motiv nur noch auf den Etiketten von Schnapsflaschen verwenden.

Der Streit um den Ampelmann hat vor einem Jahr begonnen. Damals forderte Heckenhausen, dass Roßberg sämtliche Rechte an dem Symbol abtreten solle. Begründung: Der Ex-Betriebsdirektor aus Zwickau würde sie nicht richtig nützen. Roßberg lehnte ab. Nach einem gescheiterten Einigungsversuch im Dezember 2005 kam der Fall dann vor das Landgericht.

Vor dem Streit waren die beiden Geschäftsleute Partner. Nachdem der Westler Heckenhausen den ostdeutschen Ampelmann Mitte der Neunzigerjahre als Designobjekt entdeckt hat, produzierte er gemeinsam mit Roßbergs Firma die erste Ampelmann-Lampe. Mit zunehmendem Erfolg weitete er das Sortiment aus. Inzwischen umfasst die Ampelmann-Kollektion Duschvorleger, Schlüsselanhänger oder Gummibärchen.

2005 erwirtschaftete Heckhausen 2,5 Millionen Euro Umsatz. Nach dem erfolgreichen Prozess könnten es noch mehr werden, denn er will bald auch Ampelmann-Sportartikel auf den Markt bringen. Der unterlegene Roßberg droht Berufung an. DANIEL BÖHM